Anmeldung und Ablauf
Überweisung
Eine logopädische Abklärung und Therapie kann nur mit einer ärztlichen Überweisung (Verordnung) stattfinden und muss unbedingt zum Ersttermin mitgebracht werden.
Bitten Sie bei Bedarf Ihren Arzt/Ihre Ärztin eine solche auszustellen.
Ersttermin
Am Ersttermin findet eine umfassende Abklärung statt. Die Ergebnisse werden besprochen und das weitere gemeinsame Vorgehen vereinbart.
Bewilligung
Die Bewilligung der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse übernehme ich gern für Sie.
Therapie
Die logopädische Therapie findet in der Regel im Einzelsetting statt, nach Bedarf sind aber auch Gruppen möglich.
Kosten/Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus. Nach der Bezahlung können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung mit der Zahlungsbestätigung, der ärztlichen Verordnung und der Bewilligung zur Rückerstattung einreichen. Gemäß Refundierungssatz bekommen Sie einen Teil der Kosten vergütet.
Sollten Sie zusatzversichert sein, übernimmt in der Regel diese Versicherung den Restbetrag.
Die Honorarnote richtet sich nach den Empfehlungen des Bundesverbandes für Logopädie „logopädieaustria“. Die Refundierungssätze können Sie direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.